KRÜGER & BLASCHKE
RECHTSANWÄLTE

Familienrecht

Das Familienrecht bildet seit jeher einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Kanzleitätigkeit. Kompetent beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich und vor allen Familiengerichten in sämtlichen Fragen des Familienrechts, insbesondere

  • Aufsetzen von Eheverträgen
  • Ehescheidung
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • vermögensrechtliche Auseinandersetzung
  • Hausratsteilung
  • Wohnungszuweisung
  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelichenunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Kindesunterhalt
  • Unterlassen nach dem Gewaltschutzgesetz
  • zivilrechtliche Ansprüche zwischen Ehegatten wie
    z.B. Gesamtschuldnerausgleich, Nutzungsentschädigung
  • Verfahrensbeistandschaften in familiengerichtlichen Verfahren

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