KRÜGER & BLASCHKE
RECHTSANWÄLTE

Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Blaschke, der im Jahr 2008 als einer der ersten Rechtsanwälte des Saarlandes zum „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ ernannt wurde und sich auf diesem Fachgebiet ständig fortbildet, berät und vertritt sowohl Banken/Sparkassen als auch Bankkunden kompetent und engagiert in allen Bereichen des Bankrechts.

  • Darlehnsverträge
  • Kreditsicherheiten
  • Verbraucherkredite
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  • Girokonten
  • Sparbücher
  • Rechte an Grundstücken / Grundsicherheiten
    (Grundschulden, Hypotheken u. a.)
  • Insolvenzsicherung
  • Falschberatung des Anlageberaters
  • Rückgängigmachung erfolgter Anlagen
  • Prospekthaftung

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