KRÜGER & BLASCHKE
RECHTSANWÄLTE

Sorgerecht & Kindschaftssachen

Das Sorgerecht ist der Teil des Familienrechts, der regelt, wer für die Entscheidungen in Bezug auf ein Kind zuständig ist. In der Regel fällt diese Aufgabe den Eltern zu, aus verschiedenen Umständen heraus kann das Sorgerecht aber auch auf andere Personen, wie zum Beispiel die Großeltern, übertragen werden.

Bei Streitfällen bezüglich des Sorgerechts ist anwaltliche Beratung und Unterstützung enorm bedeutsam, da hier oftmals über das Wohl des Kindes entschieden wird. In unserer Kanzlei haben wir mit Rechtsanwältin Julia Michel und Rechtsanwältin Eva Sydow zwei engagierte und auf Familienrecht spezialisierte Ansprechpartnerinnen, die Sie nach bestem Gewissen in all Ihren Möglichkeiten unterstützen.

Wir helfen ihnen dabei, eventuelle Streitigkeiten über das Sorgerecht zu lösen und sicherzustellen, dass alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten kennen sowie das Sorgerecht im besten Interesse des Kindes ausgeübt wird.

Bei Sorgerechtsstreitigkeiten ist eine gute Beratung fundamental. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Ersteinschätzung

Vormundschaft

Bei einer Vormundschaft übernimmt ein Vormund das Sorgerecht für einen Minderjährigen, wenn dessen Eltern dazu nicht mehr in der Lage sein sollten, weil sie beispielsweise verstorben sind oder ihnen das Sorgerecht durch ein Gericht entzogen wurde.

In solch einem Fall wird eine Person, meist ein naher Verwandter, als Vormund für die Kinder bestimmt. Diese Person trägt dann die Verantwortung für die Betreuung und Entscheidungen im Leben des Kindes, bis es die Volljährigkeit erreicht oder die Eltern ihr Sorgerecht zurückerhalten. Sollte keine geeignete Person als Vormund in Frage kommen, kommt diese Rolle dem Jugendamt zu.

Eine Vormundschaft wird von einem Familiengericht angeordnet und kann nicht beantragt werden. Eltern können also nicht jemanden als Vormund für ihre Kinder bestimmen.

Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden und Hilfe bei der Regelung von Vormundschaften benötigen, wenden Sie sich an uns. Wir können Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und bei der Suche nach einer geeigneten Vormundslösung für Ihre Kinder helfen.

Umgangsrecht

Das Umgangsrecht besagt, dass jedes Elternteil das Recht hat, regelmäßigen Kontakt mit seinen Kindern zu halten, auch nach einer möglichen Ehescheidung. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob das Sorgerecht bei einem Elternteil liegt oder es auf beide aufgeteilt wird.

In der Regel wird das Umgangsrecht im Rahmen des Scheidungsverfahrens von einem Familiengericht festgelegt. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, zum Beispiel das Alter der Kinder, ihre Beziehung zu den beiden Elternteilen und die praktischen Möglichkeiten für den Kontakt.

Grundsätzlich kann das Umgangsrecht auf verschiedene Weise gestaltet werden. Beispielsweise können sich die Eltern auf einen bestimmten Umgangstermin einigen, bei dem das betreffende Elternteil seine Kinder regelmäßig besucht. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass das betreffende Elternteil die Kinder für längere Zeiträume bei sich aufnimmt, zum Beispiel in den Ferien oder an den Wochenenden.

Können sich die Eltern nicht auf eine Gestaltung des Umgangsrechts einigen, können die Familiengerichte die Entscheidung übernehmen. In solchen Fällen ist es immer ratsam, sich anwaltliche Hilfe zu holen, die Sie bei der Durchsetzung Ihres Umgangsrechts unterstützen kann.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Unter anderem bei Ehescheidungen kommt es häufig zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht für gemeinsame Kinder. Dieses gibt unter anderem an, bei welchem Elternteil die Kinder nach einer Scheidung überwiegend leben werden oder ob sie beispielsweise an einer Reise teilnehmen dürfen.

In Deutschland wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht grundsätzlich gemeinsam von beiden Elternteilen ausgeübt. Das bedeutet, dass beide Eltern das Recht und die Pflicht haben, über die wichtigen Angelegenheiten Ihrer Kinder mitzubestimmen. Hierunter fallen Entscheidungen, wie die Schul- oder Ausbildungswahl an, die Einfluss auf den Aufenthaltsort der Kinder nehmen können.

Kindesherausgabe

Geraten Eltern bei der Trennung oder Scheidung über den Aufenthaltsort der Kinder in Streit, können sie Klärung vor Gericht suchen. Weil Kinder bei Familienstreitigkeiten oft am meisten leiden, wird in Sorge- und Umgangsverfahren nicht auf einen endgültigen Abschluss des Verfahrens gewartet.

Das Familiengericht kann in diesem Zusammenhang eine einstweilige Anordnung treffen, um unverzüglich - also sofort - Schritte zum Schutz des Kindes ergreifen zu können. Ebenso sind einstweilige Anordnungen im Hinblick auf die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil möglich.

Derartigen Eingriffen wird vorausgesetzt, dass das Wohlergehen des Kindes gefährdet ist, etwa wenn Eltern ihr Sorgerecht missbrauchen oder Kinder vernachlässigt werden und diese Gefahrenquelle auf andere Weise nicht bekämpft werden kann.
Es ist wichtig, in solchen Fällen schnell zu handeln, um das Wohl der Kinder und Ihre Rechte zu schützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihres Sorgerechts oder einer Kindesherausgabe benötigen. Unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen Julia Michel und Eva Sydow stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Vermögensfürsorge

Vermögenssorge ist ein wichtiger Teil des Sorgerechts und bezieht sich auf die finanzielle Unterstützung und den Schutz des Vermögens eines Kindes. Im Sorgerecht wird festgelegt, wer für die Vermögenssorge eines Kindes verantwortlich ist und wie das Vermögen des Kindes verwaltet wird.

In der Regel haben beide Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder und sind beide für deren Vermögensfürsorge verantwortlich. Sie sind somit dafür zuständig, das Vermögen der Kinder sicher zu verwahren und für ihre Bedürfnisse zu verwenden. Dazu gehören etwa auch die Entscheidung über Vermögensanlagen, um mögliche finanzielle Einkünfte zu erzielen.

FAQs

Wie wird das Sorgerecht nach einer Trennung geregelt?
Die Regelung des Sorgerechts für gemeinsame Kinder sollte zum Wohl der Kinder einvernehmlich geschehen und beide Elternteile zu gleichen Teilen betreffen. Ist aufgrund von Streitigkeiten keine Einigung möglich, können nach einem Beratungsgespräch durch das Jugendamt in letzter Instanz die Familiengerichte die Sorgerechtsfrage klären.

Kann das Sorgerecht von einem Elternteil auf das andere übertragen werden?
Ja, das ist möglich, entweder einvernehmlich oder durch eine gerichtliche Entscheidung. Alleiniges Sorgerecht muss jedoch in beiden Fällen bei einem Familiengericht beantragt werden. Hierfür können gegebenenfalls ausführliche Begründungen notwendig sein.

Wer bestimmt einen Vormund?
Vormundschaften werden durch Familiengerichte vergeben. Sie können nicht selbst beantragt werden.

Wer darf eine Vormundschaft übernehmen?
Jede volljährige Person, die nicht selbst unter Betreuung steht, kann eine Vormundschaft für ein Kind übernehmen. Obwohl der Vormund von einem Gericht bestimmt wird, können Eltern Vorschläge unterbreiten, die die Voraussetzungen erfüllen.

Kann ein Elternteil den Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil verbieten?
Dies ist nur bei einer Gefährdung des Kindeswohls möglich. Ein längerer Ausschluss des Umgangsrechts kann nur durch ein Familiengericht beschlossen werden. Sollten Sie einen solchen Schritt in Betracht ziehen, wenden Sie sich vorher an uns für eine Ersteinschätzung.

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