Baurecht
Wir beraten und vertreten Bauherren, Bauunternehmer und Architekten in allen Angelegenheiten des privaten und öffentlichen Baurechts, beispielsweise
- Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen
- Werklohnforderung von Bauunternehmern
- Mängelansprüche von Bauherrn nach VOB und BGB
- Öffentliches Baurecht,
z.B. Baugenehmigungsverfahren, Erschließungsbeitragsrecht, etc.