KRÜGER & BLASCHKE
RECHTSANWÄLTE

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Wir beraten und vertreten Sie bei der Geltendmachung / Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber Privatpersonen und Versicherungen, beispielsweise

  • Ersatz des materiellen Schadens
  • entgangener Gewinn
  • Nutzungsausfall
  • vergebliche Aufwendungen
  • Schmerzensgeld

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